Häufige Fragen

Sie konnten nicht finden, wonach Sie gesucht haben? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen!

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, wenden Sie sich bitte an info@kh-schwaz.at oder 0043 5242 600

Anregungen - Lob - Beschwerden

Anlaufstelle für Patientenanliegen
Um den Erwartungen unserer Patientinnen und Patienten gerecht zu werden, kümmern sich speziell geschulte Mitarbeiter:innen sehr gerne um Ihre Anliegen.
Eines der zentralen Anliegen unseres Hauses ist die bestmögliche Versorgung auf einem hohen Qualitätsniveau, um den Ansprüchen aller Patientinnen und Patienten gerecht zu werden.

Ein weiterer Fokus liegt in einer guten Zusammenarbeit mit unseren Zuweisern und sonstigen Vertragspartnern.
Trotz aller Bemühungen können im Routinealltag einer Gesundheitseinrichtung immer wieder Situationen entstehen, in denen sich Patient:innen, Angehörige, Eltern von Kindern, Besucher oder externe Stellen nicht adäquat behandelt bzw. nicht verständnisvoll angenommen fühlen.
Nur durch Ihre Rückmeldungen können wir laufend unsere Prozesse den Erwartungen und Erfordernissen unserer Kunden anpassen und ständig verbessern. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns Ihre Anliegen und Wünsche anzuvertrauen. Speziell zuständige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden sich Ihrer Problemstellungen persönlich annehmen.

Natürlich nehmen wir auch positive Rückmeldungen gerne entgegen und leiten diese an die entsprechenden Gremien weiter. Lob motiviert unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erreichte Dienstleistungsqualität zu erhalten und sich laufend den steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen zu stellen.

Ihre Kontaktmöglichkeiten: 
T 0043 5242 600 1261 oder 1700
E patientenanliegen@kh-schwaz.at

Persönlicher Kontakt:
Büro Qualitätsmanagement oder Sekretariat der Geschäftsführung.
Jeweils im ersten Stock Altbau, MO bis DO 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am FR von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Gibt es in der Nähe einen Friseur?

Im 1. Stock befindet sich der Friseursalon Maria.

Öffnungszeiten:
Dienstag  bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag & Montag Ruhetag

Telefon: 0043 5242 73424

Ich möchte für einen Spaziergang das Krankenhaus verlassen. Darf ich das?

Wir bitten unsere Patient:innen, das Gelände während ihres Aufenthaltes nicht zu verlassen. Doch frische Luft tut gut! Wenn Ihr Gesundheitszustand und das Wetter es erlauben, suchen Sie ruhig unseren Patientengarten auf.  Im Sommer können Sie dort auch unseren Kneipp-Garten genießen.

Melden Sie sich jedoch bitte ab, ehe Sie die Station verlassen.

Ich möchte gerne Fernseher und Zimmertelefon nutzen. Wie funktioniert das?

Telefon und Fernseher sind kostenpflichtig. Wertkarten erhalten Sie bei der zentralen Patientenaufnahme und außerhalb der Öffnungszeiten beim Portier. Aufladen können Sie die Wertkarten beim Zahlungsautomaten gegenüber der Portierloge. Andere direkte Zahlungen an unser Haus leisten Sie bitte an der Kasse im Erdgeschoss.

Welche Rechte habe ich als Patient?

Das Krankenanstaltengesetz regelt die Patientenrechte.
Für uns ist es selbstverständlich, Ihre Rechte zu wahren.

Sie haben das Recht auf Aufklärung und Zustimmung.
Jede ärztliche Handlung darf nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden. Bevor Sie der Behandlung zustimmen, muss Sie der/die behandelnde Arzt/Ärztin über Gesundheitszustand, Behandlung, Risiken und Alternativen informieren. Ausnahmen sind nur bei unaufschiebbaren Maßnahmen (Lebensgefahr) zulässig.

Sie haben das Recht auf bestmögliche Behandlung.
Wir haben die Verpflichtung, Sie nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung unter Einhaltung bestehender Vorschriften zu betreuen.

Sie haben das Recht, bestimmte Ansprüche zu stellen und in Ihrer menschlichen Würde respektiert zu werden, auch wenn Sie durch Krankheit vorübergehend beeinträchtigt sind.

Sie haben das Recht auf Übernahme der Spitalskosten als Versicherte/r einer Krankenversicherungsanstalt in der Allgemeinen Gebührenklasse, solange es Ihre Krankheit erfordert (exkl. Selbstbehalt, sonstige Beiträge, usw.).

Sie haben das Recht, Ihre Krankengeschichte einzusehen.

Sie haben das Recht auf Verschwiegenheit.

Sie haben das Recht auf religiöse Betreuung.

Sie haben das Recht auf vorzeitiges Verlassen des Krankenhauses, wenn Sie selbst die Verantwortung für alle Folgen übernehmen

Wer erhält Auskunft über meinen Gesundheitszustand?

Auskünfte erteilen wir mit Ihrem Einverständnis Ihren nahen Verwandten und/oder Vertrauenspersonen.

Welche Pflichten habe ich als Patient?

Die Mitarbeiter:innen des BKH Schwaz sind stets um Ihr Wohl bemüht und tun alles ihnen Mögliche, damit Sie schnell genesen. Die Hausordnung des Krankenhauses regelt das Miteinander und gibt Ihnen wertvolle Anhaltspunkte, wie Sie selbst möglichst schnell wieder gesund werden.

Halten Sie sich an die Weisungen von Ärzten und Pflegepersonal.

Bitte nehmen Sie Rücksicht.
Mitpatient:innen und Personal erwarten einen gegenseitig rücksichtsvollen Umgang.
Vermeiden Sie z. B. zu laute Unterhaltungen und schalten Sie Radio- und TV-Geräte nur mit Zustimmung Ihrer Mitpatient:innen ein.

Verlassen Sie das Gelände nicht!
Informieren Sie bei jedem Verlassen der Station das diensthabende Personal. Ein Verlassen des Krankenhausgeländes ist grundsätzlich untersagt (Ausnahmen nur mit ärztlicher Genehmigung).

Halten Sie sich an die Nachtruhe.
22.00 - 6.00 Uhr.

Verzichten Sie auf Alkohol und Tabakwaren.

Wo bekomme ich Auskunft über anfallende Kosten?

In unserer zentralen Patientenaufnahme im Erdgeschoß helfen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen gerne weiter, wenn Sie Fragen zu Kosten, Gebühren, Selbstbehalt, Sozialversicherung, Sonderklasse, etc. haben.

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