ELGA - Informationen für Patientinnen und Patienten

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!

Ab 18. April 2017 ist das Bezirkskrankenhaus Schwaz  an die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angebunden. Dadurch werden Ihre ärztlichen und pflegerischen Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde beim Verlassen unseres Krankenhauses an ELGA übermittelt.

Entlassungsbriefe und Befunde von Patientinnen und Patienten, die vor diesem Zeitpunkt aufgenommen und behandelt wurden, werden nicht an ELGA übermittelt.

Was ist ELGA?

Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, um Sie bestmöglich behandeln zu können. Als ELGA-Teilnehmerin bzw. ELGA-Teilnehmer haben Sie, und im Behandlungsfall Ihre Behandler (Gesundheitsdiensteanbieter - GDA) die an ELGA teilnehmen, Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten. Die Zugriffsmöglichkeit für Ihren behandelnden Gesundheitsdiensteanbieter ist standardmäßig auf 28 Tage nach Ihrer Entlassung beschränkt.

Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger mit einem österreichischen Sozialversicherungsverhältnis ist automatisch ELGA-Teilnehmerin bzw. ELGA-Teilnehmer.

Wie bekommen Sie Zugang zu Ihren ELGA-Daten?

Sie persönlich haben Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten über das ELGA-Portal.


Für den Einstieg benötigen Sie eine Handysignatur bzw. eine Bürgerkarte.

Alternativ können Sie auch über die ELGA-Ombudsstelle (Kontaktinformationen siehe unten) erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer auf Ihre Daten zugegriffen hat. Jede Verwendung von ELGA wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.

Welche Rechte haben Sie als ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer?

Sie haben das Recht jederzeit
• Ihre ELGA-Gesundheitsdaten einzusehen
• ELGA-Gesundheitsdaten für andere aus- bzw. wieder einzublenden
• ELGA-Gesundheitsdaten zu löschen
• die Standard-Zugriffsmöglichkeit für GDA von 28 Tagen nach Behandlungsende vorzeitig zu entziehen oder
• die Zugriffsmöglichkeit für bestimmte GDA des besonderen Vertrauens bis zu einem Jahr zu verlängern

Die entsprechenden Einstellungen können Sie über Ihr ELGA-Portal selbst vornehmen oder über die ELGA-Ombudsstelle durchführen lassen. Das BKH Schwaz ist hierzu nicht berechtigt.

Sie haben auch das Recht, der Verwendung von ELGA zu widersprechen:
Kompletter Widerspruch (Generelles Opt-Out): keine Teilnahme an ELGA
Teilweiser Widerspruch (Partielles Opt-Out): eingeschränkte Teilnahme an ELGA (nur Dokumente oder Medikationsdaten)

Dies kann über Ihr ELGA-Portal oder über die ELGA-Widerspruchsstelle erfolgen. Das BKH Schwaz ist hierzu nicht berechtigt.
Widerspruch im Anlassfall (Situatives Opt-Out): Bei jedem Aufenthalt haben Sie das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten an ELGA zu widersprechen. Die möglichen Varianten eines Situativen Opt-Outs am BKH Schwaz finden Sie im Informationsblatt „Widerspruch im Anlassfall (SOO)“ unten.

Ansprechpersonen für Information und Widerspruch

ELGA Ombudsstelle Standort Tirol:
Im Büro der Tiroler Patientenvertretung, Meranerstraße 5, 6020 Innsbruck.
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr , Freitag 08:00 - 12:00 Uhr,
Telefon: +43 512 508 7999,
E-Mail: elga-ombudsstelle@tirol.gv.at


ELGA-Widerspruchstelle (bei generellem oder partiellem Opt-Out)
Postfach 180, 1021 Wien, E-Mail: post@elga-widerspruchstelle.at

Weitere Informationen

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